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   OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2016 - 1 A 688/15   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2016 - 1 A 688/15 (https://dejure.org/2016,24726)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.08.2016 - 1 A 688/15 (https://dejure.org/2016,24726)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. August 2016 - 1 A 688/15 (https://dejure.org/2016,24726)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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    Alimentationsprinzip des Dienstherrn bzgl. Ruhens der Versorgungsbezüge eines Beamten

  • rechtsportal.de

    Alimentationsprinzip des Dienstherrn bzgl. Ruhens der Versorgungsbezüge eines Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2016 - 1 A 2021/13

    Rücknahme eines bestandskräftigen Ruhensbescheids bei Beziehen der Ruhensregelung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2016 - 1 A 688/15
    Für eine Fallgestaltung, welche der hier vom Verwaltungsgericht zugrundegelegten Fallgestaltung (anfängliche Rechtswidrigkeit der Ruhensbescheide schon aus Gründen des einfachen Rechts) entspricht, hat der Senat in seinem Urteil vom 20. Januar 2016 - 1 A 2021/13 -, juris, Rn. 55 ff. (79 bis 81), inzwischen klargestellt, dass der Dienstherr dann, wenn der an Versorgungs statt empfangene Kapitalbetrag durch eine Ruhensregelung nach § 55b SVG (Verwaltungsakt mit Dauerwirkung) - wie hier - bereits vollständig aufgezehrt ist, die von dem Betroffenen (klageweise) begehrte Rücknahme des Ruhensbescheides in aller Regel nicht mehr ermessensfehlerfrei ablehnen kann.

    Die in Rede stehende Bewertung des Verwaltungsgerichts im Übrigen entspricht, wie bereits die Ausführungen oben unter Punkt 1. zu dem Senatsurteil vom 20. Januar 2016 - 1 A 2021/13 - belegt haben, der Einschätzung des Senats.

    aa) Die zunächst als grundsätzlich bedeutsam aufgeworfene Frage, ob ein finanzieller Nachteil, der den Kläger ganz offensichtlich nicht in seiner Existenz gefährdet, ausreicht, um dem Grundsatz der materiellen Gerechtigkeit ausnahmsweise Vorrang vor dem Grundsatz der Rechtssicherheit einzuräumen, ist für die hier vom Verwaltungsgericht zugrundegelegte Fallkonstellation (anfängliche Rechtswidrigkeit der Ruhensbescheide schon aus Gründen des einfachen Rechts; längst erfolgte vollständige Aufzehrung des Kapitalbetrags [einschließlich einer gesetzlich vorgegebenen Verzinsung in der Verrentungsphase] durch das Ruhen der Versorgungsbezüge) nach der bereits dargestellten einschlägigen Senatsrechtsprechung im Urteil vom 20. Januar 2016 - 1 A 2021/13 - bereits - im bejahenden Sinne - geklärt.

    Unabhängig davon ist diese Frage für die hier vom Verwaltungsgericht zugrundegelegten Fallkonstellation (s. o. Punkt 3. b) aa)) nach der einschlägigen Senatsrechtsprechung im Urteil vom 20. Januar 2016 - 1 A 2021/13 - bereits - im bejahenden Sinne - geklärt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2013 - 1 B 1316/12

    Rechtmäßigkeit der Abänderung des Ruhensbescheides im Wege der (teilweisen)

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2016 - 1 A 688/15
    Denn die Beklagte hat den von ihr (weitgehend, aber nicht vollständig zutreffend) wiedergegebenen Rechtssätzen des Senats - vgl. die Senatsbeschlüsse vom 12. Februar 2013- 1 B 1316/12, 1 B 1318/12 und 1 B 1319/12 -, jeweils: juris, Rn. 20 bis 22 - schon keinen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz gegenübergestellt, mit welchem das Verwaltungsgericht den zitierten Rechtssätzen widersprochen.

    vgl. die Senatsbeschlüsse vom 12. Februar 2013- 1 B 1316/12, 1 B 1318/12 und 1 B 1319/12 -, jeweils: juris, Rn. 22.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2013 - 1 B 1319/12

    Vorliegen eines Ermessensfehlers der Behörde bei Ablehnung der Rücknahme eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2016 - 1 A 688/15
    Denn die Beklagte hat den von ihr (weitgehend, aber nicht vollständig zutreffend) wiedergegebenen Rechtssätzen des Senats - vgl. die Senatsbeschlüsse vom 12. Februar 2013- 1 B 1316/12, 1 B 1318/12 und 1 B 1319/12 -, jeweils: juris, Rn. 20 bis 22 - schon keinen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz gegenübergestellt, mit welchem das Verwaltungsgericht den zitierten Rechtssätzen widersprochen.

    vgl. die Senatsbeschlüsse vom 12. Februar 2013- 1 B 1316/12, 1 B 1318/12 und 1 B 1319/12 -, jeweils: juris, Rn. 22.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2013 - 1 B 1318/12

    Möglichkeit einer einstweiligen Anordnung betreffend die vorläufige

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2016 - 1 A 688/15
    Denn die Beklagte hat den von ihr (weitgehend, aber nicht vollständig zutreffend) wiedergegebenen Rechtssätzen des Senats - vgl. die Senatsbeschlüsse vom 12. Februar 2013- 1 B 1316/12, 1 B 1318/12 und 1 B 1319/12 -, jeweils: juris, Rn. 20 bis 22 - schon keinen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz gegenübergestellt, mit welchem das Verwaltungsgericht den zitierten Rechtssätzen widersprochen.

    vgl. die Senatsbeschlüsse vom 12. Februar 2013- 1 B 1316/12, 1 B 1318/12 und 1 B 1319/12 -, jeweils: juris, Rn. 22.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2016 - 1 A 688/15
    - dazu, dass das Aufzeigen einer (nur) fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das übergeordnete Divergenzgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, nicht den Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Divergenzrüge genügt, vgl. etwa Kuhlmann, in: Wysk, 2. Aufl. 2016, § 124a Rn. 56, und - zur parallelen Problematik bei der Nichtzulassungsbeschwerde - BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328 = juris, Rn. 3 - haben soll.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2011 - 1 A 1925/09

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Zulassung der Berufung wegen eines Streits

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2016 - 1 A 688/15
    vgl. Beschluss des Senats vom 13. Oktober 2011- 1 A 1925/09 -, juris, Rn. 31 m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2010 - 1 A 185/09

    Rechtmäßigkeit der Umsetzung eines Beamten des nichttechnischen Dienstes auf

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2016 - 1 A 688/15
    vgl. etwa Beschluss des Senats vom 18. November 2010 - 1 A 185/09 -, juris, Rn. 16 f.; ferner etwa Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124a Rn. 186, 194.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2010 - 1 A 1326/08

    Anerkennung eines erlittenen Bandscheibenvorfalls als Dienstunfallschaden;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2016 - 1 A 688/15
    vgl. die Senatsbeschlüsse vom 21. April 2010- 1 A 1326/08 -, juris, Rn. 34, und vom 25. Januar 2012 - 1 A 640/10 -, juris, Rn. 2.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2012 - 1 A 640/10

    Anforderungen an eine Divergenzrüge

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2016 - 1 A 688/15
    vgl. die Senatsbeschlüsse vom 21. April 2010- 1 A 1326/08 -, juris, Rn. 34, und vom 25. Januar 2012 - 1 A 640/10 -, juris, Rn. 2.
  • VG Berlin, 22.11.2018 - 36 K 186.17

    Geltendmachung der Aufhebung der Ruhendstellung der Versorgungsbezüge

    Mit Beschluss vom 10. August 2016 wies das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen den Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung zurück (Az. 1 A 688/15).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakten, die zweibändige den Kläger betreffende Versorgungsakte sowie die zweibändige Streitakte des Verwaltungsgerichts Köln und des Oberverwaltungsgerichts Münster (Az. 23 K 4957/12 bzw. 1 A 688/15) verwiesen.

    Auch dem den Antrag auf Zulassung der Berufung ablehnenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (vom 10. August 2016 - 1 A 688/15 -) kann eine Verpflichtung der Beklagten zur rückwirkenden Aufhebung nicht entnommen werden.

  • VG Köln, 10.08.2016 - 23 K 1393/12

    Berücksichtigung des Ruhegehaltssatzes bei der Rechtmäßigkeit der Festsetzung der

    Diesen Ausführungen, die die Auffassung der Kammer aus ihren Urteilen vom 28. Januar 2015, VG Köln, Urteile vom 28. Januar 2015, - 23 K 4957/12 - (bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 10. August 2016 - 1 A 688/15 -) und - 23 K 5399/12 - (bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 10. August 2016 - 1 A 768/15 -), bestätigen, folgt die Kammer uneingeschränkt.
  • VG Köln, 06.03.2019 - 23 K 977/17
    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. August 2016 - 1 A 688/15 -, Rn. 23, juris.
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